Forderungskatalog zum GBW-Ausverkauf


Der gemeinsame Termin im Finanzministerium mit Vertretern der GBW, der Mieter und der Politik vom 16. Mai zu dem Dr. Söder eingeladen hatte, sowie die letzten Verkäufe der GBW GmbH, haben deutlich gezeigt, dass die Kommunikation zwischen der Landeshauptstadt München und GBW GmbH dringend verbessert werden muss – im Sinne der betroffenen Mieterinnen und Mieter. Der scheibchenweise und kurzfristige Verkauf einzelner Wohnanlagen verunsichert GBW-Mieter und bringt die Kommune an die Grenzen ihrer kurzfristigen Handlungsunfähigkeit. Im Interesse der GBW-Mieter empfiehlt das Bündnis Bezahlbares Wohnen dringend einen Runden Tisch mit entsprechenden Vertretern der Stadt und der GBW GmbH zu installieren.

Der Oberbürgermeister Dieter Reiter, sowie die Stadtratsfraktionen der CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen – rosa liste, FDP-HUT-Piraten, Bürgerliche Mitte und die Ausschussgemeinschaft ÖDP/LINKE werden um Stellungnahme zu diesem Forderungskatalog gebeten.

1. GBW soll Verkaufsabsichten transparent gestalten!


An: Dr. Lehner für die GBW GmbH, Wolfgang Egger für die Patrizia AG und Oberbürgermeister Dieter Reiter

Längst stehen die nächsten Wohnanlagen, die die GBW verkaufen will, fest. Durch den kurzfristigen Einzelverkauf und den spekulativen Angeboten von Investoren kann die Kommune nicht mithalten oder muss überzogene Preise in Kauf nehmen. Weitere Verkaufsabsichten der GBW müssen offen und in vollem Umfang gegenüber der LH München dargestellt werden. Nur so kann eine Gesamtstrategie beim Kauf der GBW-Wohnanlagen seitens der Stadt entwickelt werden. Die GBW wird aufgefordert der LH München ein Paketangebot und gleichzeitig die notwendigen Detailinformationen der jeweiligen Wohnanlagen vorzulegen.

2. Städtische Wohnungsgesellschaften in die Sozialcharta aufnehmen!


An: Dr. Markus Söder für die Bayern LB und Wolfgang Egger für die PATRIZIA AG

Für die betroffenen Kommunen muss dringend ein Zusatzvertrag für die jeweiligen
Wohnungsgesellschaften geschlossen werden. Nur so können weitere Kosten (Transferkosten), neben dem 5% Vorkaufsrecht-Zuschlag, vermieden werden. Kauft z.B. die LH München eine GBW-Wohnanlage, so muss diese in der Regel erst notariell an die eigenen Wohnungsgesellschaften (GWG oder GEWOFAG) übertragen werden, da das Kommunalreferat für gewöhnlich keine Wohnungen mehr verwaltet. Neben den Notarkostenfällt dann auch die Grunderwerbssteuer an. Die Stadt kauft also erst eine Wohnanlage und verkauft diese dann sich selbst. Das direkte "Einspringen" von GWG und GEWOFAG ist auch aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen rechtlich nicht zulässig.

3. Ausübungsfrist für Vorkaufsrecht verlängern!


An: Dr. Markus Söder für die Bayern LB und Wolfgang Egger für die PATRIZIA AG

Die in der „Sozialcharta“ festgelegte Ausübungsfrist für das Vorkaufsrecht von einem Monat bringt die Kommune aus Sicht des Bündnisses in starke zeitliche Bedrängnis und erschwert eine sachgerechte Einschätzung der Immobilien und der Schutzbedürftigkeit der Mieterinnen und Mieter. Die komplexen kommunalen Entscheidungsstrukturen erfordern eine Verlängerung der Ausübungsfrist. Nur so kann vermieden werden, dass die LH München selbst zum Preistreiber wird.

4. Gleichbehandlung der GBW-Mieter – auch bei Einzelwohnungsverkäufen!


An: Oberbürgermeister Dieter Reiter und die oben genannten Stadtratsfraktionen

Wenn sich die LH München als erster und natürlicher Ansprechpartner beim möglichen Ankauf von GBW-Wohnungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter versteht, muss sie ihren politisch motivierten Vorsatz, keine Einzelwohnungen nach dem Vorkaufsrecht der „Sozialcharta“ zu erwerben, dringend überdenken. Jeder GBW-Mieter sollte diesen Schutz in der sonst sehr dünnen „Sozialcharta“ erhalten!